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Was erlaubt der TÜV? |
Gesetzliche Bestimmungen zum Anbau von Zubehörteilen:
Mancher Autofahrer bekommt Gewissensbisse, wenn ein Streifenwagen vorbeifährt. Der Grund:
Irgendein Teil an seinem Auto ist lauter, leistungsstärker oder anders geformt als die Polizei erlaubt.
Denn, tatsächlich ist die Verführung, unzulässige Zubehörteile zu montieren, noch immer groß.
Alarmanlagen:
Akustische Auto-Alarmanlagen, die sich der Hupe oder einer zweiten Schallquelle bedienen und höchstens 30 Sekunden lang Alarm
geben, sind TÜV-frei.
Reifen:
Breitere Reifen verbessern die Stützkraft bei Kurvenfahrt und sehen sportlich aus. Deshalb vor allem werden sie so gern montiert.
Grundsätzlich müssen Reifen, die in Breite oder Durchmesser von der Standardgröße abweichen, auch in den Kfz-Papieren vermerkt sein
(als Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis, ABE, für das Fahrzeug), fehlt die Eintragung - denkbar zum Beispiel bei nachträglicher
Freigabe - sind Begutachtung und Eintragung durch den TÜV erforderlich.
Fahrwerk Tuning:
Spur- und Sturzveränderungen, Umbau auf sportliche Federn (tiefergelegtes Fahrwerk), Stabilisatoren, Sportbremsbeläge etc. müssen
TÜV genehmigt sein. Eintragung in Wagenpapiere erforderlich.
Jalousien:
Jalousien, die außen oder innen angebracht werden, sowie Heckfenster-Rollos sind TÜV-frei. Bedingungen für den Fahrer:
ein rechter Außenspiegel muß vorhanden sein.
Leichtmetallräder:
Für Sonderräder (Leichtmetallräder) mit allgemeiner Betriebserlaubnis (Fahrzeug- oder Rad-ABE) sind Begutachtungen und Eintrag
in Wagenpapiere entbehrlich.
Scheinwerfer:
Halogen-Umrüstsatz (H4) sind TÜV-frei. Spoiler mit integrierten Nebelscheinwerfern sind ABE-pflichtig.
Schiebedächer:
Für Schiebe- und Hebedächer aus Stahl, Glas und Stoff (Faltdach) zum nachträglichen Einbau benötigt der Fahrzeughalter ein
TÜV-Gutachten, in dem der jeweilige Fahrzeugtyp enthalten sein muß. Nach erfolgter Montage, Begutachtung durch den TÜV,
Eintrag in Wagenpapiere erforderlich.
Spoiler:
Allgemeine Betriebserlaubnis (Fahrzeug- oder Teile ABE) erforderlich. Hinweise im jeweiligen Zertifikat beachten.
Sportauspuff:
Allgemeine Betriebserlaubnis (Teile- oder Fahrezeug-ABE) erforderlich. Keine Eintragung in Wagenpapiere,
in aller Regel keine Begutachtung durch den TÜV, jedoch Hinweise dazu im jeweiligen Zertifikat beachten.
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Zeichenerklärung: |
ABE:
Für diesen Artikel liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis vor. Hierfür ist eine Eintragung beim TÜV nicht mehr erforderlich.
TÜV-frei:
Diese Artikel können problemlos montiert bzw. benutzt werden, da der TÜV keinerlei Einwände erhebt, bzw. beim TÜV keine Eintragung notwendig ist.
TÜV-erforderlich:
Diese Artikel sind vom TÜV zugelassen, müssen jedoch noch in die Kfz-Papiere eingetragen werden.
ABE und TÜV-erforderlich:
Entsprechende Papiere werden von uns einmalig mitgeliefert.
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